Versorgungsbedingungen
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Weitere allgemeine Informationen und Hinweise haben wir für Sie in der Rubrik Fragen und Antworten zusammengefasst.
Weitere allgemeine Informationen und Hinweise haben wir für Sie in der Rubrik Fragen und Antworten zusammengefasst.
Preisblätter Strom
Preisblätter Erdgas
Preisblätter Wasser
Preisblätter Wärme
Preisblätter Abwasser
Preisblätter Niederschlagswasser
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28.04.2005
NiederschlagswasserHier finden Sie die Preisinformationen für das Niederschlagswasser |
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Allgemeine Versorgungsbedingungen
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30.04.2012
GasGVVHier finden Sie die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung - GasGVV) |
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29.07.2008
Information für Marktpartner GasVom Lieferant der Gemeindewerke Haßloch GmbH |
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03.05.2007
Bekanntmachung für unsere GastarifkundenAm 08.11.2006 ist die Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) in Kraft getreten. Die bis dahin geltende „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden“ (AVBGasV) vom 21.06.1979 ist außer Kraft gesetzt worden. Nach § 23 GasGVV in Verbindung mit § 115 Abs. 2 Satz 3 Energiewirtschaftsgesetz ist anstelle der AVBGasV ab 04.05.2007 die GasGVV Bestandteil der bestehenden, vor dem 13.07.2005 abgeschlossenen Tarifkundenverträge mit Haushaltskunden. Für die ab dem 13.07.2005 abgeschlossenen Tarifkundenverträge mit Haushaltskunden gilt die GasGVV seit deren Inkrafttreten per Gesetz. Der Text der GasGVV ist in unseren Geschäftsräumen erhältlich. Auf Wunsch übersenden wir die GasGVV auch gerne per Post. |
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02.05.2007
Ergänzende Bedingungen GasInformation für unsere Gaskunden |
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30.04.2012
StromGVVHier finden Sie die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV) |
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03.05.2007
Bekanntmachung für unsere StromtarifkundenAm 08.11.2006 ist die Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) in Kraft getreten. Die bis dahin geltende „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden“ (AVBEltV) vom 21.06.1979 ist außer Kraft gesetzt worden. Nach § 23 StromGVV in Verbindung mit § 115 Abs. 2 Satz 3 Energiewirtschaftsgesetz ist anstelle der AVBEltV ab 04.05.2007 die StromGVV Bestandteil der bestehenden, vor dem 13.07.2005 abgeschlossenen Tarifkundenverträge mit Haushaltskunden. Für die ab dem 13.07.2005 abgeschlossenen Tarifkundenverträge mit Haushaltskunden gilt die StromGVV seit deren Inkrafttreten per Gesetz. Der Text der StromGVV ist in unseren Geschäftsräumen erhältlich. Auf Wunsch übersenden wir die StromGVV auch gerne per Post. |
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02.05.2007
Ergänzende Bedingungen StromInformation für unsere Stromkunden |
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28.04.2005
AVBEltVHier finden Sie Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden |
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25.07.2005
AVBGasVHier finden Sie Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Gas von Tarifkunden |
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28.04.2005
AVBFernwärmeVHier finden Sie Allgemeine Bedingungen zur Versorgung mit Fernwärme für Tarifkunden |
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31.01.2011
AVBWasserV
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