Netzanschluss
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Technische Mindestanforderungen für den Anschluss an Gasversorgungsnetze (G2000)
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NDAVHier finden Sie die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung - NDAV) |
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Bekanntmachung der Gemeindewerke Haßloch GmbH zu NDAVVeröffentlichung gem. § 29 Abs. 1 Satz 2 NDAV Am 08.11.2006 ist die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung – NDAV) vom 01.11.2006 (BGBl.I S. 2485) in Kraft getreten. Die Gemeindewerke Haßloch GmbH macht hiermit von ihrem Recht gem. § 29 Abs. 1 Satz 3 NDAV in Verbindung mit § 115 Abs. 1 Satz 2 EnWG Gebrauch und verlangt von allen Anschlussnehmern die Anpassung ihrer Anschlussverträge an die neue Rechtslage. Dies bedeutet, dass mit Wirkung vom auf den dieser Bekanntmachung folgenden Tag die Niederdruckanschlussverordnung sowie die Ergänzenden Bedingungen nebst Anlagen für alle mit der Gemeindewerke Haßloch GmbH begründeten Niederdruckanschlussverhältnisse sowie für alle bestehenden Anschlussnutzungsverhältnisse mit Letztverbrauchern, die einen Anschluss an das Niederdrucknetz zur Entnahme von Gas nutzen, gelten. Der Text der NDAV ist in unseren Geschäftsräumen erhältlich und kann unter NDAV abgerufen werden. Auf Wunsch übersenden wir die NDAV auch gerne per Post. |



